Rechtsanwalt Jörn Wobbe
Rechtsanwalt  Jörn Wobbe

Die eingeschlafene Erbengemeinschaft

Am Anfang war man euphorisch, man hat geerbt, Pläne wurden geschmiedet was man mit dem Erbe alles anfangen will. Dann merkt man, dass es Hürden gibt und eine Auszahlung noch etwas dauern wird. Ein Miterbe konnte nicht ermittelt werden, die Geburtsurkunde der Oma ist nicht aufzutreiben, der Erbschein wird nur zum Teil erteilt, die anderen Miterben beschweren sich nur und unternehmen nichts.  Die Gründe sind vielfältig warum die Lust an dem Erbe schwindet und man die Hoffnung auf die Auszahlung des Erbes verliert. Wenn dann auch noch Rechnungen in das Haus flattern von nicht bezahlten Grundbesitzabgaben für den Nachlass kann es auch richtig ärgerlich werden. Irgendwann möchte sich niemand mehr damit befassen und auch kein Geld mehr investieren. Dann spricht man von einer eingeschlafenen Erbengemeinschaft. Wenn Sie an diesem Punkt angekommen sind, kann die professionelle Hilfe dem ein Ende setzen. Es gibt hier diverse gesetzliche und tatsächliche Hilfsmittel um die scheinbar unüberwindbaren Hindernisse zu beseitigen. Manchmal können kleine Hinweise zur Problembewältigung führen oftmals ist eine umfangreiche Ermittlungs- und Regelungstätigkeit gelegentlich aber eher selten ist der Gerichtsweg erforderlich.

Nicht selten können die übrigen Miterben zu einer Beteiligung an den Kosten bewegt werden, soweit ihnen die Chancen und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Ich empfehle in solchen Fällen eine Erstberatung, welche 250 € kostet. 

 

 

 

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