Wenn Sie einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit beschuldigt werden und gegen Sie ermittelt wird oder gar bereits Anklage erhoben wurde und bereits ein Hauptverhandlungstermin bekannt gegeben worden ist, können Sie sich an mich wenden, ich verteidige Sie.
Auch wenn Sie nur als Zeuge angehört werden sollen, kann ich Ihnen beistehen und bei der Zeugenbefragung anwesend sein.
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, kann ich Sie vertreten, Sie schützen und Ihre Rechte durchsetzen.
In jedem Fall können Sie sich auch nur beraten lassen, wie Sie sich verhalten sollen und was Ihre Rechte sind.
Grundsätzlich gilt: Sie sollten nicht gegenüber der Polizei,der Staatsanwaltschaft, der Amtsanwaltschaft oder dem Gericht eine Aussage abgeben, bevor Sie sich anwaltlich beraten lassen haben.
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