Rechtsanwalt Jörn Wobbe
Rechtsanwalt  Jörn Wobbe

Die Wohnungs-/ Hausbegehung

 

Wie komme ich in die Wohnung/das Haus des Verstorbenen?

 

Sie können bei der Polizei oder dem örtlich zuständigen Amtsgericht (Nachlassabteilung) nach den Schlüsseln der Wohnung fragen. Dort wird man entscheiden ob sie die Berechtigung haben die Wohnung zu betreten.

 

Zugang zur Wohnung bei Siegelaufkleber

 

Sollten Sie Zugang zur Nachlasswohnung haben, nehmen Sie sich einen Zeugen und besichtigen Sie die Nachlasswohnung soweit diese nicht durch einen polizeilichen Aufkleber versiegelt ist. Für den Fall, dass sich an der Wohnungseingangstür ein Aufkleber der Polizei befindet, sollten Sie zunächst Kontakt mit der nächsten Polizeidienststelle aufnehmen. Erst wenn Sie von der Polizei die Erlaubnis erhalten haben, dürfen Sie die Wohnung betreten. Ist das Siegel vorhanden aber bereits zerstört, gibt es mehrere Möglichkeiten: Vor Ihnen war bereits jemand in der Wohnung und hat das Siegel zerstört. Die Polizei war selbst noch einmal in der Wohnung und hat selbst das zuvor angebrachte Siegel zerstört und die Anbringung eines neuen Siegels nicht mehr für erforderlich erachtet. Sollten Sie die Schlüssel von der Polizei oder vom Amtsgericht erhalten haben ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass man ihnen Siegelbruch vorwirft. Ansonsten sollten Sie mit der Polizei Rücksprache halten, bevor sie die Wohnung betreten.

 

Gewaltsamer Zugang zur Wohnung

 

Haben sie weder einen Schlüssel zur Wohnung und lässt sich dieser auch nicht kurzfristig erlangen, dann ist die Beauftragung eines Schlüsseldienstes notwendig. Sollte die Nachlasswohnung oder das Haus gemietet sein, ist die Rücksprache mit dem Vermieter ratsam. Der Vermieter hat allgemein ein Interesse an einer schnellen Abwicklung des Mietverhältnisses und zeigt sich daher oftmals kooperativ. Weiterhin wissen die Vermieter über die baulichen Sicherheitsvorkehrungen Bescheid. Teilweise haben die Vermieter zudem Rahmenverträge mit günstigen Schlüsseldiensten.  Nachteil ist, dass bei rückständigen Mieten, der Vermieter auf die Idee kommen könnte sein Vermieterpfandrecht auszuüben, dazu später.

 

Gefahrenabwehr

 

Sie sollten zunächst sicherstellen, dass keine Gefahren existieren. Elektrogeräte und Herd sollten zunächst begutachtet werden. Bei Messis oder Wasserschäden ist die Statik der Wohnung oder des Hauses zu beachten gleiches gilt auch soweit es sich um ein baufälliges Haus handelt. Hier sollten Sie im Zweifel einen Bausachverständigen hinzuziehen. Oftmals wird von der Polizei die Hauptsicherung der Wohnung oder des Hauses getrennt. Liegen Hinweise auf einen Stromunfall vor sollten Sie auch hierfür vor Anschalten der Hauptsicherung einen Sachverständigen hinzuziehen. Auch sonst sollten sie nach Einschaltung der Hauptsicherung zunächst sämtliche davon betroffene elektrische Geräte auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüfen.

Eine weitere Gefahr geht von Schimmel und Leichenflüssigkeit aus. Gegebenenfalls sollten Sie hier eine Atemmaske benutzen, wenn der Erblasser in der Wohnung verstorben ist.  Auch empfehle ich mit Handschuhen die Wohnungsbegehung durchzuführen.

 

Erster Eindruck/Beweisbilder

 

Bevor Sie etwas anrühren verstellen oder öffnen, empfehle ich Bilder von dem Zustand der Wohnung zu Beweiszwecken anzufertigen. Als dann können Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen. Beginnen Sie mit dem Zimmer in dem entweder der Erblasser verstorben ist oder sich zuletzt hauptsächlich aufgehalten hat. Häufig werden Sie in diesem Zimmer die wichtigsten Unterlagen des Erblassers finden. Suchen Sie nach Wertgegenständen Bargeld und Hinweisen auf sonstige Vermögenswerte.

Hinweise auf sonstige Vermögenswerte können hier Kfz-Brief, Versicherungspolicen, Grundbuchauszüge und Ähnliches sein. Gehen Sie bei der Durchsuchung systematisch und gründlich vor. Eventuell hilft hier eine grobe Skizze der Wohnung in der Sie die Durchsuchung der einzelnen Zimmer vermerken.

 

Bargeld

 

Bargeld wird nicht selten in der Nähe des hauptsächlichen Aufenthaltsortes des Erblassers in der Wohnung aufgefunden. Beliebte Verstecke sind hingegen auch der Wäscheschrank Matratzen Kopfkissen sowie die Küchenschränke. Sollten Sie Bargeld auffinden, zählen Sie dieses im Beisein eines Zeugen und vermerken die Summe auf einem leeren Blatt Papier zusammen mit der Unterschrift des Zeugen, des Fundortes und des Datums. Das Bargeld sollten Sie nicht in der Wohnung belassen sondern vielmehr sichern gegebenenfalls durch Einzahlung auf das Konto des Erblassers.

Ebenso sollten Sie mit Sammlermünzen, Goldmünzen, antiquarischen Münzen oder alter Währung verfahren. Eine große Menge Kleingeld kann in entsprechend dafür vorgesehenen Münzgeldtüten bei dem Kreditinstitut des Erblassers abgegeben werden und wird dann vom Kreditinstitut dem Konto gutgeschrieben. Ältere Währungen wie zum Beispiel DM Münzen und Scheine oder auch beschädigtes Geld können bei der Bundesbank gegen Antrag umgetauscht werden. Für beschädigtes Geld gilt der Grundsatz, dass mehr als die Hälfte vorhanden sein muss oder nachgewiesen werden kann, dass der restliche Teil des Geldscheines oder Geldstücke vernichtet wurde. Zerrissene Geldscheine oder angebrannte Geldscheine sind daher nicht wertlos.

Bei Münzsammlungen empfiehlt es sich einen Sachverständigen bezüglich des Wertes zu befragen. Ist der Erblasser im Krankenhaus verstorben, befindet sich fast immer noch ein Bargeldbestand im Krankenhaus.

 

 

Kunstgegenstände/Sammlungen

Sollte die Wohnung Kunstgegenstände besonders werthaltige Möbel oder hochwertige und neue technische Ausstattung enthalten ist die Hinzuziehung eines Hausratssachverständigen oder auch eines spezialisierten Kunstsachverständigen zu empfehlen. Auch Sammlungen sind oft werthaltig. Eine erste Werteinschätzung kann man über die üblichen Internetverkaufsportale erhalten. Das Hochzeitsgeschirr was jahrzehntelang als der Wert des Hauses geschätzt wurde, entpuppt sich oftmals als gar nicht mehr so wertvoll, wenn man hier mal einen Blick in die Verkaufsplattformen für gebrauchte Gegenstände schaut. Eine alte Kamera oder eine Schallplatte kann hingegen erheblichen Sammlerwert haben.

 

 

Unterlagen des Erblassers

 

Sammeln Sie wichtige persönliche Unterlagen des Erblassers ein. Insbesondere Personenstandsurkunden Familienbücher und vom Erblasser handschriftlich verfasste Briefe, Urkunden etc. Versicherungspolicen, Wertpapiere Verträge aller Art und Rechnungen. Kontoauszüge sollten Sie ebenfalls mitnehmen. Kontoauszüge sollten zumindest für die zwei Jahre vor dem Todeszeitpunkt gesichert und nach Abbuchungen und Überweisungen durchgesehen werden, die Hinweise auf weitere Vermögenswerte enthalten. Oftmals finden Sie ganze Schränke voller Ordner mit Rechnungen, Quittungen und Bankunterlagen. Hier müssen sie jeweils nach der Situation entscheiden. Hatte der Erblasser einen Gewerbebetrieb, eine Anwaltskanzlei oder eine Arztpraxis, oder umfangreiche Bankaktivitäten sollten die Unterlagen insgesamt gesichert werden. Sollte die Größe über einen Umzugskarton hinausgehen bietet sich die Einlagerung bei einem Self Storage oder einem sonstigen Lageristen an, soweit die Unterlagen wegen Mietvertragsauflösung oder Verkauf zunächst nicht in der Wohnung des Erblassers verbleiben können. Wertpapiere, Sparbücher sollten jedoch in jedem Falle herausgenommen werden.

 

 

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