Rechtsanwalt Jörn Wobbe
Rechtsanwalt  Jörn Wobbe

Die Nachricht über den Todesfall

 

Je nachdem wie nahe das Verhältnis zum Toten war, sind die Informationsquellen und die Reaktionen unterschiedlich.

 

Der Normalfall bei nahestehenden Angehörigen dürfte die Mitteilung des Krankenhauses, des Hospizes oder des Pflegeheimes sein. Soweit der Tod zu Hause eingetreten ist, kommen in der Regel die Nachrichten von Seiten der Polizei, des Vermieters, Hausmeisters oder Nachbarn.

Bei weiter entfernten Verwandten oder Angehörigen erfolgt die Nachricht über die Kondolenzpost, Zeitung, Internet, Mitteilung des Nachlassgerichtes oder eines Nachlasspflegers, Anschreiben eines Erbenermittlers/Geneaologen oder über einen Miterben.

 

Bei einer mündlichen Mitteilung  empfehle ich eine kurze schriftliche Notiz über Zeit Ort und die Person die die Mitteilung überbracht hat.

 

 

Druckversion | Sitemap
© rechtsanwalt-wobbe

Anrufen

Anfahrt