Rechtsanwalt Jörn Wobbe
Rechtsanwalt  Jörn Wobbe

Grundstücke im Nachlass

Hier kommen Wiesenflächen, Waldflächen, sonstige Landwirtschaftsflächen, Kleingartengrundstücke, Siedlungsgrundstücke oder auch Datschengrundstücke, Bauernhöfe, Grundstücke mit Einfamilienhäusern, Mietshäuser, Gewerbegrundstücke in Betracht. Sämtliche Grundstücke können sich als Problemimmobilien entpuppen.

Allgemein gilt, dass Sie zunächst die Unterlagen des Erblassers nach Grundstücksunterlagen vorab durchsuchen sollten oder Erkundigungen bei Ämtern einholen um die Rechtsverhältnisse an dem Grundstück und deren Lage zu klären. Bei der Begehung des Grundstückes achten sie auf die Eigensicherung. Zu den Grundstücken im Einzelnen gehen Sie auf die folgenden Unterseiten.

 

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